5. Zahnzusatzversicherung für Implantate: lohnt sich das?
Die bisherigen Abschnitte zeigen: Ob mit oder ohne Bonusheft, ob mit oder ohne Härtefallregelung, der Eigenanteil bei einem Zahnimplantat bleibt hoch. Viele Versicherte fragen sich deshalb, ob eine
Zahnzusatzversicherung für Implantate
den Unterschied machen kann. Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen deutlich.
Rechenbeispiel: Eigenanteil mit und ohne Zusatzversicherung
Nehmen wir das Beispiel aus dem vorherigen Abschnitt: ein Einzelimplantat für 2.200 Euro mit zehn Jahren Bonusheft. Ohne Zusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von 1.509 Euro. Mit einem Tarif, der 90 Prozent der Zahnersatzkosten erstattet, sieht die Rechnung völlig anders aus.
Bitte beachten Sie: Die 90 Prozent Erstattung der Zahnzusatzversicherung beziehen sich auf den gesamten Rechnungsbetrag inklusive der Leistungen der Krankenkasse – nicht auf den verbleibenden Eigenanteil. Der Eigenanteil sinkt von über 1.500 Euro auf rund 220 Euro. Selbst wenn Sie die monatlichen Beiträge gegenrechnen, bleibt in der Regel ein deutlicher finanzieller Vorteil.
Tarife im Vergleich
Nicht jede Zahnzusatzversicherung erstattet Implantate gleich hoch. Entscheidend sind die Erstattungsquote für Zahnersatz, die Summenstaffel in den ersten Jahren und eventuelle Einschränkungen bei Vorerkrankungen. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Tarife für einen 30-jährigen Versicherten.
Der DFV-Tarif hat eine Besonderheit: Er erstattet auch dann, wenn die Behandlung bereits angeraten wurde. Bei den meisten anderen Tarifen müssen die Zähne zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch vorhanden und gesund sein.
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Ich rate meinen Patienten regelmäßig zur Zahnzusatzversicherung, insbesondere wenn hochwertige Versorgungen wie Implantate geplant sind. Gerade bei Implantaten erlebe ich täglich, wie die richtige Versicherung tausende Euro Eigenanteil spart. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Wer erst abschließt, wenn der Behandlungsbedarf bereits feststeht, erhält meist keine Leistung. Idealerweise sollten Sie zwei bis drei Jahre vor einer geplanten Behandlung versichert sein.
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Summenstaffel beachten: Timing ist entscheidend
Alle Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren über eine sogenannte Summenstaffel. Im ersten Versicherungsjahr liegt das Limit je nach Tarif bei 1.000 bis 1.750 Euro, das reicht für ein Einzelimplantat in der Regel nicht aus. Ab dem zweiten Jahr steigt das Limit auf 2.000 bis 3.500 Euro. Erst ab dem dritten oder vierten Jahr können Sie die volle Erstattung nutzen.
Die wichtigste Konsequenz: Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, bevor der Behandlungsbedarf entsteht. Wer bereits weiß, dass ein Implantat nötig wird, findet kaum noch einen Tarif, der die Kosten übernimmt. Bei Gesundheitsfragen achten die Versicherer besonders auf fehlende Zähne, Parodontitis und laufende Behandlungen.
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